Rauchmelder-Pflicht & Feuerlöscher


Rauchmelder-Pflicht  ab 01.01.2018

Ab 01.01.2013 müssen in jedem Neubau Rauchmelder installiert werden.

Ab 31.12.2017 in allen Wohnungen, auch selbstgenutzte Eigenheime (Bestandsbauten)!

Sie sind zu installieren im Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer und auf Fluchtwegen (Flur, Diele).

Es ist empflehlenswert Rauchmelder mit Funk zu benutzen, die auch dann auslösen, wenn in einem Einfamilienhaus z.B. im Keller Rauch entsteht, weil dann auch der Rauchmelder im Obergeschoß mit auslöst.

Siehe auch  rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-bayern


Feuerlöscher-Service + Rauchmelder

Roland Falkenstörfer, Ottilienstr. 11a, 81825 München

www.hero-brandschutz.de,

Tel.   0174-3009372

info@hero-brandschutz.de

 


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EI Electronics 650 oder ähnliche aber wichtig:  mit einer 10-Jahres-Batterie
EI Electronics 650 oder ähnliche aber wichtig: mit einer 10-Jahres-Batterie


Wussten Sie schon?
! Rauchwarnmelder besitzen eine Alarmlautstärke von mind. 85 Dezibel (dB). Eine geschlossene Zimmertür vermindert diesen Ton um ca. 20 dB. Das heißt, dass nach zwei geschlossenen Türen der Alarm nur noch 40 bis 45 dB beträgt und damit der Lautstärke eines leise spielenden Radios entspricht.

!
Ein ausgebrochenes Feuer kann sich innerhalb von wenigen Sekunden ausbreiten und giftige Gase entwickeln, die beim Einatmen zum Tode führen. Fluchtwege können durch einen unbemerkten Brandherd versperrt werden. Je früher eine Alarmierung erfolgt, desto größer sind die Rettungschancen.

! Früherkennung und rechtzeitige Warnung sind nachts am wichtigsten, wenn die Bewohner schlafen. Denn im Schlaf ist der Geruchsinn ausgeschaltet. Vernetzte Rauch- und Hitzewarnmelder können einen entscheidenden Zeitvorsprung liefern, weil sie sämtliche Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung gleichzeitig warnen.