Straßenausbaubeitrag


Aktuelles zum Straßenausbaubeitrag Stand 17.06.2018

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17.06.2018 Landtag schafft Strabs ab
20180617 Landtag schafft Strabs ab.pdf
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2018-04-11 Übersicht Abschaffung Straßen
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Gesetzentwurf Änderung KAG.PDF
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Verband unterstützt Einleitung eines Volksbegehrens
20180122 Eigenheimerverband Bayern unter
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Verband und SPD sind sich in vielen Fällen einig
20180228 Eigenheimerverband und SPD Frak
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Verband bringt Stein gegen die Abschaffung der Strabs ins Rollen
20180305 Eigenheimerverband Bayern bring
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Der Verein sammelt Unterschriften für ein

Volksbegehren gegen den Straßenausbaubetrag.

Eine Liste liegt zum Unterschreiben bei der Geschäftsstelle auf!  

Bitte kurz anrufen 43088617!

März 2018



Der Verband informiert über Straßenausbaubeitrags-Satzung:               Okt. 2017

Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof

https://www.eigenheimerverband.de/aktuelles/neuigkeiten/popularklage-gegen-strass/

https://www.eigenheimerverband.de/presse/

Die Presseresonanz ist hoch und das Thema wurde inzwischen von vielen bayerischen Zeitungen aufgegriffen


 

Bayern hält an Straßenausbaubeiträgen fest                                                   

Februar 2016

 

Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2016 eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. April 2016 in Kraft.
 
Obwohl der Eigenheimerverband Bayern vehement für eine gänzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingetreten ist, hat der Landtag an der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen festgehalten, weil diese nach Ansicht der Mehrheit der Abgeordneten ein unverzichtbares Finanzierungsinstrument zur Erhaltung und Verbesserung des kommunalen Straßennetzes sind.
 
Das nun geänderte Kommunalabgabengesetz eröffnet den Gemeinden aber die Möglichkeit, anstelle den bisher einmalig nur von den Straßenanliegern erhobenen meist sehr hohen Straßenausbaubeiträgen sogenannte wiederkehrende Beiträge einzuführen. Das bedeutet, dass die für den Straßenausbau anfallenden Kosten jährlich auf alle Anlieger in einer Stadt oder Gemeinde beziehungsweise ihren Ortsteilen umgelegt werden. Dadurch können die Lasten für den einzelnen Beitragsschuldner um ein Vielfaches reduziert und damit sozialverträglicher gestaltet werden.
 
Wird der Straßenausbau wie bisher über einmalige Beiträge finanziert, sollen die Bürger künftig zudem frühzeitig über Art, Umfang und Kosten der geplanten Maßnahme informiert werden. Die frühzeitige Information soll Akzeptanz schaffen und es betroffenen Anliegern ermöglichen, sich auf Beitragszahlungen rechtzeitig einzustellen.

Erst zum 1. April 2021 tritt eine Regelung in Kraft, die eine Ausschlussfrist für die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen (nicht Ausbaubeiträgen) für Anlagen bestimmt, bei denen seit dem Beginn der erstmaligen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind. Städte und Gemeinden müssen betreffende Anlagen daher bis zum 1. April 2021 endgültig erstmalig herstellen, um noch Erschließungsbeiträge erheben zu können. Erfolgt eine erstmalige Herstellung nicht bis zu diesem Zeitpunkt, wird diese fingiert, mit der Folge, dass dann nur noch Straßenausbaubeiträge mit einem entsprechend höheren Gemeindeanteil erhoben werden können. 

Rainer Schmitt, Eigenheimerverband-Newsletter